Informationen, die für den Erwerb eines Hauses in Spanien von Interesse sind.

Als Kaufinteresent eines Hauses in Spanien ist es wichting, die erforderlichen Unterlagen sowohl für den Kauf selbst, als auch für die Errichtung des Hypothekendarlehens zusammenzustellen. Hierbei sind die Banco Sabadell und Immobilien Manuel Logmanieh Ihnen gerne behilflich.
Das wichtigste Dokument ist die vom Käufer und Verkäufer unterzeichnete notarielle Kaufurkunde, welche gewährleistet, dass der Vertrag seine Richtigkeit hat. Mit dieser Urkunde kann nachgewiesen werden, welche Eigenschaften diese aufweist und ob alles geregelt ist. Ein aktueller Grundbuchauszug wird vorher eingeholt, um die Bonität der Immobilie zu erkunden.
Anschliessend ist die Immobilie in das Grundbuch einzutragen, womit die Inhaberschaft des neuen Eigentümers gewähleistet bzw.geschützt ist.
Nun sind die Steuern für dokumentierte Rechtsgeschäfte zu begleichen, die 1,2%* des Gesamtbetrags ausmachen.
- Bei Erwerb eines Grundbesitzes ist eine Steuer zu zahlen, die je nachdem, ob es sich um eine neue,- oder eine Immobilie aus zweiter Hand (Weiterverkauf) handelt, variiert.
- Handelt es sich um einen Neubau, ist eine Mehrwertsteuer von 10% zu begleichen.*
- Handelt es sich um eine Immobilie aus zweiter Hand, ist je nach dem autonomen Gebiet, in dem der Besitz liegt, eine Übertragungssteuer in Höhe von 7% zu begleichen. *
Insgesamt belaufen sich die Erwerbsnebenkosten auf etwa 10% des Kaufpreises.
Welter sind zwei städtische Steuern zu erstatten, deren Betrag sich nach der Gemeinde richtet, in der sich der Besitz befindet:
- Die Steuern auf die Werterhöhung von Stadtgrundstücken, die von dem Verkäufer zu tragen ist (genannt Plusvalia), häufig jedoch von dem Käufer übernommen wird. Diese Steuer ist nur einmalig beim Kauf zu erstatten.
- Die Grundsteuer, die von dem offiziellen Wert des Besitzes abhängt und jährlich zu begleichen ist.
Man sollte auch wissen, dass für bestimmte Gebäude, die zu Wohnkomplexen gehören, die über Sonderdienstleistungen und gemeinsame Bereiche, Freizeitgebiete, Gärten, Schwimmbäder etc. verfügen, eine regelmässige Quote für die entsprechende Wartung und Pflege zu erstatten ist (Wohngeld).